Portrait von Matthias Zimmer
Antwort von Matthias Zimmer
CDU
• 11.07.2014

(...) Von erzieherischen Maßnahmen habe ich nicht gesprochen, wohl aber von der Pflicht auf Mithilfe in Fällen, in denen jemand auf Solidarität angewiesen ist, dem es der Mittel nicht ermangelt, sich selbst durch eigene Anstrengung aus seiner Lage zu befreien. Wäre er dazu nicht in der Lage, käme Hilfe nach SGB XII in Betracht, und die ist in der Tat nicht mehr an aktive Mitwirkungspflichten gebunden. (...)

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