Portrait von Matthias Zimmer
Matthias Zimmer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Zimmer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lutz G. •

Frage an Matthias Zimmer von Lutz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer, hilfsweise verlinke ich auf die rechtsgültigen Urteile des Bundesverfassungsgericht, hier vom 09.02.2010, in voller Länge zu lesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
... hier vom 18.07.2012, zu erlesen der Wortlaut des 2. Leitsatz:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Hier die unveräußerlichen Grundrechte jeden Bürgers unseres Landes, rechtssicher verlinkt auf die unveräußerlichen Grundrechte:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314
Meine Frage:
Können Sie mir die Textstellen in den rechtsgültigen Dokumenten benennen, aus denen Sie die Bestrafung nicht straffälliger Bürger unseres Landes (Sanktionen in den Sozialgesetzbüchern SGBII und SGBXII definiert) aufzeigen?

Erlauben Sie bitte eine Bemerkung:
Die sie hier befragenden Bürgerinnen und Bürger eint eines: Sie sind mündige Bürger unseres Landes, in der Fläche breit verteilt, die unter unserem Grundgesetz friedlich zusammenleben wollen! Diese Eigenschaft scheint uns von Ihren vorgetragenen Eigenschaften und irrwitzigen Ansprüchen deutlich zu unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen,

Lutz Große

Portrait von Matthias Zimmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Große,

für den Hinweis auf die Fundstellen der Gesetze und der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts darf ich Ihnen danken.

Ansonsten aber gehen unsere Auffassungen auseinander.

Sie unterstellen eine Strafe nach dem Strafgesetzbuch, wo es doch lediglich um Anspruchsvoraussetzungen geht. Das ist unredlich. Oder was sollte sonst der Hinweis auf die nicht straffällig gewordenen Bürger? Ich weise in aller Form zurück, dass es hier um eine Form der Kriminalisierung geht.

Sie behaupten, die Sanktionen nach Hartz IV seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das kann man so sehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht es so offenbar nicht so. Ich auch nicht.

Man kann mit guten Gründen der Auffassung sein, dass Hartz IV sanktionsfrei gestellt werden sollte. Dieser Auffassung bin ich nicht.
Ich halte dies für ordnungspolitisch falsch, sozialpolitisch schädlich und für die Bedingungen gesellschaftlicher Solidarität kontraproduktiv. Folglich werde ich alles dafür tun, dass es nie soweit kommt. Ich werde also Ihre (aus meiner Sicht irrige) Auffassung politisch bekämpfen.

Und damit lassen Sie es bitte gut sein. Der Argumente sind genügend ausgetauscht. Und das bitte ich auch alle diejenigen zu beherzigen, die sich mit Frau Hannemann solidarisch verbunden fühlen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB