Frage an Matthias Zimmer von Ingo K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zimmer,
diese Woche bin ich auf eine Antwort von Ihnen an einen Herrn Onasch bei abgeordnetenwatch gestoßen und möchte dazu gern etwas beitragen. Ich finde es sehr zynisch, dass Menschen, die keine Not kennen, sich anmaßen über Bedürftige zu bestimmen und sich über das Grundgesetz hinwegsetzen. Außerdem leugnen oder missachten Sie auch das Bundesverfassungsgericht. Dies hat, wie Sie sicher wissen 2010 festgestellt, das Existenzminimum ist unverfügbar und stets einzulösen! Deswegen ist es unstreitig, egal ob sich Jenninger wissentlich oder unwissentlich der Mitwirkung entzieht, das Existenzminimum darf unter keinen Umständen unterschritten werden und Sanktionen sind somit ausgeschlossen. Laut Ihres Glaubens hat der Lebensschutz eine große Bedeutung. Wie ist dies mit Ihrer Ausführung der Kürzung oder gar dem gänzlichem Entzug des Existenzminimums (Hunger, Obdachlosigkeit, Krankheit, Tod!) zu vereinbaren? Ich möchte höflich fragen, wie lange haben Sie sich gegen die bereits beschlossene Diätenerhöhung um 830€ auf 9082€ gewehrt? Es ist schon höchst obszön bei solchen Summen, bedürftigen Menschen 391€ verwehren zu wollen. Ich möchte jetzt noch eine ganz pragmatische Frage an Sie stellen. Wenn wir die ca. 817 000 offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu Grunde legen und die ca. 235 000 offen Lehrstellen und vergessen einmal, dass viele Menschen einfach mit Tricks aus der Statistik entfernt werden. Was geschieht mit denen, die übrig bleiben; was ist mit den anderen offiziellen ca. 2 Millionen Menschen für die es laut BA keine Stellen gibt? Wollen Sie diese als Verweigerer brandmarken und sanktionieren? Erklären Sie mir bitte wie Sie diese Diskrepanz zu lösen gedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kaufmann
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
wissen Sie, was Herrn O., Frau R., Frau R., Herrn G. und Sie verbindet, mal abgesehen davon, dass sie alle in den vergangenen vier Wochen eine Frage an mich über abgeordnetenwatch gestellt haben? Nein? Es sind die gleichen Argumente, die gleichen Vergleiche, der gleiche Unwille, ein Argument gelten zu lassen, die gleiche Insistenz, man sei in der Deutungshoheit über das Grundgesetz. Alles legitim. Aber wenn man als Angefragter dann selbst ein wenig recherchiert und den Verdacht nicht los wird, hier sei eine Unterstützergruppe für Inge Hannemann aktiv, die sich ggf. in den Anfragen auch noch untereinander abspricht, werde ich verdrießlich.
Da ich aber nicht gewillt bin, jedes Mal auf die Argumente zu verweisen, die ich gegenüber Ihren Mitkämpfern und -innen vorgetragen habe, sei mir gestattet, pauschal auf die Antworten zu verweisen, die ich dort gegeben habe -- und zwar so lange, bis ich aus Ihrem Kreis ein neues Argument höre.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB