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Matthias Zimmer
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Frage von Claudia R. •

Frage an Matthias Zimmer von Claudia R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Matthias Zimmer,

nachdem Sie jetzt mehrfach Sanktionen und den Entzug der Grundrechte als erzieherische Maßnahmen als ädäquates Mittel bezeichnet haben möchte ich Sie fragen:

Dürfen wir Bürger dann Sie und die anderen Abgeordneten und Minister des Bundestages, ab sofort auch mit Strafen und Sanktionen (Kürzung/Streichung Ihrer Abgeordnetenbezüge) belegen, wenn Sie ganz offensichtlich Ihren besonderen Amtspflcihten nicht nachkommen und Politik zum Wohle weniger Nutznießer (z.B. dem Kaptial, den Märkten, der Globalisierung, den Lobbyisten) gegen die berechtigten Interessen von millionen Bürgern betreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauter,

wenn ein Abgeordneter seine Pflichten nicht erfüllt, er also fehlt oder einer Abstimmung fernbleibt, wird er finanziell sanktioniert.

An einem anderen Punkt muss ich widersprechen. Nicht nur, dass Abgeordnete keine Amtsträger sind, wie Sie unterstellen. Es gibt in Deutschland einen Unterschied zwischen Amt und Mandat, und Abgeordnete sind Mandatsträger. Aber das wussten Sie sicherlich und haben es lediglich in der moralischen Empörung, die Ihnen bei Ihrer Frage die Feder geführt hat, vergessen.

Darüber hinaus sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen. Deswegen verstößt Ihr Vorschlag auch gegen das Grundgesetz. Aber irgendwie überrascht mich das nicht, denn Sie scheinen ja im Besitz der Wahrheit zu sein, wenn Sie genau wissen, wer im Einzelnen von welcher Politik profitiert. Das mag für das eigene Vorurteil von unschätzbarem Wert sein, aber mein Eindruck ist: Sie bewegen sich damit außerhalb des demokratischen Konsenses.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB