(...) Unser Rentensystem beruht maßgeblich auf dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass die Höhe der Rente grundsätzlich von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängt, würde man von dem Prinzip der prozentualen Anpassung abgehen, wären hohe Beitragszahlungen verhältnismäßig weniger wert als geringe Beitragszahlungen. Ein solcher Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip würde vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gewertet werden und ist demzufolge unzulässig. (...)
(...) Grundsätzlich liegt der Bereich Bildung im Zuständigkeitsbereich der Länder. Wie Sie schon richtig zitieren, gibt es in Niedersachsen eine Verordnung, die besagt, dass die Klassenkonferenz entscheiden kann, ob eine Schülerin oder ein Schüler ein Schulabschlusszeugnis erhalten kann, wenn dieser Schüler/Schülerin bis zum Ablauf des Schuljahres nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Dies geschieht dann, wenn Gründe vorliegen, die nicht von ihm/ihr zu vertreten sind. (...)
(...) Juli 2002, die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt und das diesbezügliche Reformprojekt bestätigt. Die Rechtspolitiker der CDU/CSU haben zwar ihre grundsätzliche Bereitschaft angekündigt - mit Ausnahme der Volladoption - zu verhandeln, allerdings bin ich sehr skeptisch, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung über die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe kommt. Die bekannten Vorbehalte der CDU/CSU scheinen mir doch überwiegend. (...)
(...) Für mich geht es darum, dass alle vom Streik in der einen oder anderen Weise betroffenen Menschen sich wünschen, dass die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft zu einer Einigung finden, sprich wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Die Fortdauer des Streiks gefährdet nach Ansicht aller Verhandlungspartner den Aufschwung in Deutschland und könnte damit zu einem großen volkswirtschaftlichen Schaden führen. Die Äußerungen von Kurt Beck und Peter Struck gehen in die Richtung, dass es die Stabilität fördert, wenn es nur einen Tarifvertrag gibt. (...)
(...) So war es auch bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung. All die Argumente: Grundlage der Speicherung, EU-Vorgaben, Richtervorbehalt, bereits erfolgte Speicherung zu Abrechnungszwecken und keine Speicherung der Inhalte sind in diesen Diskussionsprozess genauso eingeflossen, wie die von Ihnen benannten Aspekte. Das dann am Ende des Prozesses ein Ergebnis gefunden werden muss, das sicher häufig spaltet, ist logische Konsequenz unserer Demokratie. (...)
(...) Bei der Vorratsdatenspeicherung sehe ich verfassungsrechtliche Probleme. (...) „ Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. (...)