
Die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung gilt im Umfang des gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberbeitrags.
Tobias Koch
Die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung gilt im Umfang des gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberbeitrags.
Die private Altersvorsorge durch eigene Kapitalanlagen begrüßen wir sehr und wollen dies ausdrücklich unterstützen.
Die Bundesregierung sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, innezuhalten und einen neuen Anlauf für ein Heizungsgesetz – auch in der Sache – zu starten. Wir sind für konstruktive Gespräche offen.
Wir haben keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit unseres Antrags auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion drängen wir auf einen möglichst zeitnahen Beginn der Untersuchung.
Ergeben sich im Zuge der Untersuchungen Erkenntnisse zur Rolle anderer (Bundes-)Politiker im Zusammenhang mit der Steueraffäre Scholz/Warburg, so gilt es selbstverständlich, diese bei der Aufklärung angemessen zu berücksichtigen.