Wie kann es sein, dass die von der steuerbefreiten Zuschüsse zur privaten Kranken- versicherung versteuert werden? Paragraph 14 Absatz 3 Steuergesetz
In meinem Fall sind die Zuschüsse zur PKV von den erstattungsfähigen Sonderausgaben abgezugen worden. Das führt dazu, dass ich 700 Euro mehr Steuern zahlen muss. Mein Zuschuss wird somit zu
25% versteuert. Was ist ein Gesetz wert? Wie sieht die CDU das künftig?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, der eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, gehören zum steuerfreien Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung gesetzlich verpflichtet ist. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich ausschließlich nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Dies stellt sicher, dass Versicherte in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gleich behandelt werden. Daher gilt die Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung im Umfang des Arbeitgeberbeitrags, zu dessen Zahlung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus gehende Zuschüsse unterliegen der Steuerpflicht, weil sämtliche Zuwendungen und Bezüge im Arbeitsverhältnis grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Dies halten wir für eine sinnvolle Regelung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Arbeitnehmern an ihre Krankenversicherung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Gedankens der Steuerfairness Rechnung trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer