Sehr geehrter Matthias Gastel, Mich würde interessieren, ob ein Mindestlohn nach Berufsgruppen ein besserer Ansatz für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt wäre?
Ich habe den Eindruck, dass Arbeitnehmer*innen ungleiche Chancen haben, wenn es darum geht, eine fair bezahlte Stelle zu finden. Beispielsweise gibt es Gruppen, die sich nicht ihrer Arbeitsrechte bewusst sind, schlechte Konditionen nicht als solche erkennen oder willigend eine unfaire Anstellung über gar keine Anstellung bevorzugen. Meinem Verständnis nach kennt die Bundesagentur für Arbeit sehr genau die realen Gehälter deutscher Arbeitnehmer*innen. Würde man nun beispielsweise je Beruf das Durchschnittsgehalt als Mindestgehalt eines Berufs vorschreiben, so könnte man doch auch Berufsgruppen fairer gestalten, die auch weiter überhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen. Im Umkehrschluss wäre es doch so nicht möglich, Arbeitnehmer*innen zu unter marktüblichen Gehältern einzustellen und so Unwissenheit oder Notgedrungenheit auszunutzen. Dies könnte man analog zu Kfz-Neuzulassungen auf Neueinstellungen begrenzen, bspw.: "Mindestgehalt X in Beruf A für Neuverträge ab 2026".
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Sehr geehrter Herr M.,
ich bitte Sie, diese Frage an die Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsmarktpolitik zu stellen. Ich bin Verkehrspolitiker, befasse mich also schwerpunktmäßig mit anderen Themen.
Aus meiner nicht fachlichen Sicht ist der Sinn des Mindestlohns, eine absolute Untergrenze abzubilden, mit dem eine Person mit Vollzeitarbeit die Existenz sichern kann. Für differenzierte Lohnhöhen gibt es die branchenbezogenen Tarifverträge.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gastel, MdB