Frage von Veronika C. • 06.07.2012

Antwort von Matthias Büger FDP • 07.07.2012
Sehr geehrter Frau Choc,
Christian Plaum (Lichtwerk)
Sehr geehrter Frau Choc,
Sehr geehrter Herr Zoller,
Sehr geehrte Herr Kluge,
Sehr geehrter Herr Wolf,
(...) 1. Die neue Regelung zielt nur darauf, das Laufen oder Fahren abseits von befestigten Wegen als bereits bestehendes Verbot im Gesetz klarer herauszustellen. Verboten ist dies bereits jetzt - und das ist aus Gründen des Naturschutzes richtig. (...)
(...) Die Regelung zielt nur darauf, das Laufen oder Fahren abseits von befestigten Wegen als bereits bestehendes Verbot im Gesetz klarer herauszustellen. Die Einschätzung, wann eine Beeinträchtigung des Waldes vorliegt, trifft letztlich die untere Forst- und Naturschutzbehörde, d.h. Ihr nächst zuständiges Forstamt. (...)