Frage an Matthias Büger von Tilman K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Ihre Antwort vom 5.7. auf meine Frage v. 05.7.
Sehr geehrter Herr Dr. Büger,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber wir drehen uins schon deshalb nicht im Kreise, weil Sie meine Frage Nr.1, aber nicht meine Frage Nr. 2 wie folgt (korr.)
"2 Wie kom)men Sie darauf, daß Radfahren auf offener Flur die angelegten Wege zu berücksichtigen hätten, wo das Naturschutzrecht in Hessen im Gegensatz zum Reiten das Radfahren gar nicht als im Sinne des Betretungsrechts (§27 HAGBNatSchG) zulässige Erholungsform kennt?"
beantwortet haben, die vorher noch gar nicht in der Diskussion auftauchte.
Würden Sie das bitte noch nachholen.
Gruß
Tilman Kluge
Sehr geehrter Herr Kluge,
aufgrund der Vielzahl an momentan eingehenden Anfragen zum selben Thema ist eine individuelle Beantwortung leider derzeit nicht möglich. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. In Kürze wird eine offizielle Stellungnahme vorliegen, die sicherlich auch Ihr Anliegen angemessen beantworten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Büger
Sehr geehrte Herr Kluge,
aufgrund der Vielzahl an momentan eingehenden Anfragen zum selben Thema ist eine individuelle Beantwortung leider derzeit nicht möglich. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. In Kürze wird eine offizielle Stellungnahme vorliegen, die sicherlich auch Ihr Anliegen angemessen beantworten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Büger