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Matthias Büger
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Frage von Ingo Z. •

Frage an Matthias Büger von Ingo Z. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Büger,

wenn ich in der DVO zu §24 Forstgesetz vom 13. Juli 1980 nachsehe, so steht dort in §4(1), dass das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen auf allen festen Waldwegen gestattet ist. Hiermit ist ausdrücklich nicht gemeint, ´alle befestigten Waldwege mit einer Beschaffenheit, dass sie ganzjährig mit nicht-geländegängigen zweispurigen Kraftfahrzeugen benutzt werden können´.
Weiterhin werden für das Befahren mit Kutschen die zulässigen Wege auf feste Wege mit einer Nutzbreite von mindestens 2m eingeschränkt. Geht hier nicht eindeutig hervor, dass gerade auch feste Wege mit einer Nutzbreite von <2m für die Nutzung mit Fahrrad oder Krankenfahrstuhl freigegeben sind?
Inwieweit geht dieser hier zum Thema gewordene 1. Gesetzesentwurf zur Neufassung des hessischen Forstgesetzes konform mit Ihrer Aussage, dass Sie die Gesetzeslage nicht verschärfen wollen?

Mit freundlichem Gruß
Ingo Zoller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zoller,
aufgrund der Vielzahl an momentan eingehenden Anfragen zum selben Thema ist eine individuelle Beantwortung leider derzeit nicht möglich. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. In Kürze wird eine offizielle Stellungnahme vorliegen, die sicherlich auch Ihr Anliegen angemessen beantworten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Büger

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