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Matthias Büger
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Frage von Veronika C. •

Frage an Matthias Büger von Veronika C. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Büger,

Sie schreiben entweder von "befestigten" Wegen oder von "unbefestigten" Wegen.
Nach geltender Rechtslage ist allerdings das Radfahren und Wandern auf "festen" Wegen erlaubt. Hervorzuheben das Wort "fest". Diese Begrifflichkeit unterscheidet sich von "unbefestigt", und beinhaltet auch schmale Pfade. Unter einem "befestigten" Weg wären allerdings streng gesehen nur asphaltierte Straßen zu sehen. Wenn nun die Begrifflichkeit durch das neue Forstgesetz dahingehend verschärft werden soll, dass unter einem für das Befahren und Betreten zugelassenen Weg nur noch solche zu verstehen sind, die von nicht geländegängigen zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahrbar sind, dann stellt das eine deutliche Verschärfung der Gesetzeslage und eine signifikante Einschränkung des Betretungsrechts dar. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass dem nicht so wäre? Ich bitte um konkrete Hinweise auf die entsprechenden Gesetzestexte oder Gerichtsurteile, an denen Sie ihre Position festmachen!

Des weiteren schreiben Sie in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn K., dass mit Fahrrädern befahrbare Wege, die nicht die Breite eines zweispurigen Fahrzeugs aufweisen, als Mountainbikestrecken gekennzeichnet wären. Welche Wege sollen dies sein? Es gibt in den mir bekannten Gegenden kaum Mountainbike-Strecken, welche dem Mountainbiken als Sport gerecht werden. Die bislang ausgewiesenen Strecken verlaufen zum Großteil auf Routen, die auch nach dem Wortlaut der neuen Gesetzgebung befahrbar wären, also keiner gesonderten Ausweisung bedürften. Diese Strecken interessieren die meisten Mountainbiker allerdings nicht. Wenn Sie Mountainbiken als Sport befürworten und unterstützen wollen, warum werden dann nicht attraktive Streckenangebote für Biker geschaffen? Dies ist nach der aktuellen Gesetzeslage ebenfalls bereits möglich. Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme, was sich konkret hinsichtlich der Schaffung von speziellen Bikestrecken unter dem neuen Gesetzesentwurf verbessern soll?

Mit freundlichen Grüßen,
Veronika Choc

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Sehr geehrter Frau Choc,

aufgrund der Vielzahl an momentan eingehenden Anfragen zum selben Thema ist eine individuelle Beantwortung leider derzeit nicht möglich. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. In Kürze wird eine offizielle Stellungnahme vorliegen, die sicherlich auch Ihr Anliegen angemessen beantworten wird.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass in keiner Weise vorgesehen ist, nur noch die Nutzung asphaltierter Wege im Wald zu erlauben - zumal es solche Wege nur selten gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Büger

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