Frage an Matthias Büger von Michael W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Büger,
oben schreiben Sie:
"Ungeachtet dessen ist das Radfahren oder Laufen auf unbefestigten Wegen im Wald bereits nach geltendem Recht aus den vorgenannten Gründen nicht erlaubt."
Aus welcher Passage welchen Gesetzes leiten Sie diese Aussage ab?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
aufgrund der Vielzahl an momentan eingehenden Anfragen zum selben Thema ist eine individuelle Beantwortung leider derzeit nicht möglich. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. In Kürze wird eine offizielle Stellungnahme vorliegen, die sicherlich auch Ihr Anliegen angemessen beantworten wird.
Ich möchte jedoch ergänzen, dass ich gestern mit einer mit mir verwandten Försterin gesprochen habe, die mir nochmals bestätigt hat, dass bereits heute Radfahren außerhalb befestigter Wege nicht gestattet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Büger