
(...) Sie können fortgeführt werden, sofern entweder eine Gesamtschülerzahl von mindestens 60 Schüler*innen erreicht oder jahrgangsübergreifender Unterricht eingeführt wird. Schulträger haben darüber hinaus die Möglichkeit, durch ihre Schulnetzplanung und die Festlegung von Schulbezirken Einfluss auf die Schüler*innen-Zahlen an den einzelnen Standorten zu nehmen. (...)