Frage an Mathias Volkmar Zschocke von Sigrid B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Zschocke,
es geht um meinen Mann, der in 3 Kinderheimen und schwererziehbaren Heim in der ehemaligen DDR groß geworden ist. Er hatte 3 Tage (Poststempel) nach Ablauf für die Antragstellung - Entschädigung - Heimkinder in der DDR, einen Antrag gestelt, welcher aus Gründen - Überschreitung der Frist abgelehnt wurde.
In Ihrem Beitrag haben wir gelesen, das es eine Fondsverlängerung dies bezüglich bis 2018 gibt.
Sollten wir den Antrag nochmals stellen.
Viele Dank für Ihre Bemühungen und freuen uns auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe und S. B.
Sehr geehrter Herr B.,
Die Verlängerung der Fondslaufzeit auf 2018 ist aufgrund der unerwartet hohen Anzahl an Antragstellenden nötig geworden. Doch die verlängerte Laufzeit ändert leider nicht die Antragsfrist. Sie dient vielmehr dazu, die Vielzahl an Anträgen in den einzelnen Bundesländern bis zum Ende des Fonds bearbeiten zu können.
Dennoch werden wir uns weiterhin auf verschiedenen Wegen für die Aufarbeitung von DDR-Unrecht, die Anliegen von DDR-Heimkindern im Sächsischen Landtag stark machen. Der Sächsische Landtag hat letzte Woche auf Initiative der GRÜNEN-Fraktion Maßnahmen beschlossen, das Leid ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR aufzuarbeiten und anzuerkennen. Uns GRÜNEN geht es darum, den Betroffenen, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen aus dem DDR-Heimfonds haben, Hilfs- und Unterstützung zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Zschocke