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Mathias Stein
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Frage von Christian M. •

Wird der neue THC Grenzwert durch den Bundesrat gehen?

Sehr geehrter Herr Stein

Wie stehen die Länder zu dem Grenzwertgesetz und wie wahrscheinlich ist der Anruf des VA ?

Mfg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der von uns formulierte Gesetzesentwurf beruht auf dem Vorschlag einer vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten, unabhängigen Fachgruppe. Bei dem Grenzwert von 3,5ng THC/ml Blutserum handelt es sich um einen sicheren Grenzwert, der nicht im Widerspruch mit der Vision Zero steht. Auch künftig muss eindeutig zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr getrennt werden. Da sich Reste des Cannabis Wirkstoff THC länger im Blut nachweisen lassen, als die Rauschwirkung andauert, ist die Einführung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehrsgesetz erforderlich, um ungerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden. 

Diese Fakten wurden dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 03.Juni 2024 von einer großen Mehrheit der anwesenden Sachverständigen nochmals bestätigt. Alle diese Erkenntnisse liegen auch meinen Kolleg*innen in den Bundesländern vor. Ich gehe daher davon aus, dass auch von dieser Seite das Gesetz konstruktiv begleitet werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Stein

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