Wieso soll es laut dem aktuellen Entwurf des Tierschutzgesetzes weiterhin erlaubt bleiben, Totschlagfallen bei der Jagd zu verwenden?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei der Jagd gilt grundsätzlich, dass Tieren vermeidbare Qualen zu ersparen sind. Speziell wird die Jagd im Bundesjagdgesetz geregelt, welches die Grundsätze des Jagdrechts sowie Detailfragen regelt. Ergänzungen zum Bundesjagdgesetz finden sich zum Beispiel in den einzelnen Landesgesetzen sowie Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Da Tieren gemäß Tierschutzgesetz keine unvermeidbaren Schmerzen zugefügt werden dürfen, gibt es Vorgaben zu bestimmten Mindestkalibern oder das Verbot, Fallen zu benutzen, die nicht sofort töten.
Für mich steht fest, dass sich die Jagd am Tierschutz messen lassen muss. Totschlagfallen lehne ich ab, da nicht unterschieden werden kann, wer getötet wird. In einigen Bundesländern sind bereits jegliche Totschlagfallen verboten – ein einheitliches Verbot auf dem gesamten Bundesgebiet wäre wünschens- und erstrebenswert.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zum Tierschutzgesetz machen: Tierschutz ist Staatsziel! Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass Tiere konsequenter vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden müssen. Der Entwurf des Gesetzes liegt in der Kabinettsfassung vor und wird jetzt den parlamentarischen Diskussionsprozess durchlaufen. Da kein Gesetz das Parlament verlässt, wie es hereingekommen ist, wird es im weiteren Verlauf noch Anpassungen geben. Am Ende des Prozesses muss meines Erachtens nach ein Tierschutzgesetz stehen, mit dem wir eine substanzielle Verbesserung für unsere Nutz- und Heimtiere und andere Tiere erreichen. Nur so werden wir unserem Staatsziel Tierschutz gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein