Warum will die Polizei keinen Speicheltest verwenden?
Sehr geehrter Herr Stein
Warum will die Polizei keine keine Speicheltests, zum Nachweis von aktivem THC verwenden? Der Markt ist groß, Schnelltests gibt es genug.
Mfg
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Arbeit der Verkehrspolizei ist in Deutschland Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eigenverantwortlich entscheidet, welches Kontrollverfahren es für geeignet hält, die Einhaltung des neuen Grenzwertes von 3,5ng THC/ml Blutserum zu kontrollieren. In der Gesetzesbegründung zum neuen Grenzwert haben meine Ampel-Kolleg*innen und ich den Bundesländern dafür den Einsatz von Speicheltests ausdrücklich empfohlen. Diese sind – sowohl für die Kontrollierenden als auch für die Kontrollierten –in der Handhabung angenehmer, als die aktuell noch weit verbreiteten Urintests. Diese haben zudem den Nachteil, dass der Wirkstoff THC im Urin deutlich länger nachweisbar ist, als im Blut. Dadurch steigt die Gefahr eines „falsch positiven“ Testergebnisses.
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein