Warum darf die Grundsteuer weiterhin auf Kosten der Mieter_innen auf die Betriebskosten umgelegt werden?
Sehr geehrter Herr Stein,
gerade las ich, dass die Grundsteuerreform ohne Anpassungen auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Im Artikel des NDR heißt es weiter: "Auch für Mieter könnte die Grundsteuerreform höhere Kosten mit sich bringen. Denn die Steuer darf weiterhin von den Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden. Vor allem in Großstädten dürften Mieter künftig mehr bezahlen." (https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Neue-Grundsteuer-Das-muessen-Eigentuemer-beachten,grundsteuer266.html)
Was bedeutet hier "könnte"? Wie kann das sein? Seit Jahren wird Wohnen ungebremst immer teurer und jene politische Entscheidungen, die das Wohnen betreffen, nehmen finanziell auch noch die Mieter_innen in die Pflicht?
Bitte belehren Sie mich, falls ich hier falsch liege. Aber dass bei dieser Reform die erhöhten Steuern auf die Mieter_innen umgelegt werden können erschlißet sich mir unter dem sozialdemokratischen Versprechen der Mietkosten-Entspannung überhaupt nicht.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie darauf verweisen, dass es ein sozialdemokratisches Anliegen ist, dass die Mietkosten für alle bezahlbar sind. Im Koalitionsvertrag stehen einige wichtige Vorhaben, die den Schutz von Mieter*innen stärken und für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen sollen. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns dafür einsetzen, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags auch angegangen und umgesetzt werden.
Grundsätzlich darf die Grundsteuer von Vermietenden auf Mietende über die Nebenkosten umgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Ihre Kritik, dass die Umlage der Steuer zu einer Mehrbelastung der Mietenden führt und dies gerade in angespannten Wohnungsmärkten und Zeiten steigender Energiekosten eine enorme Belastung sein kann, nehme ich gerne mit und spreche dies bei meinen zuständigen Fachkolleg*innen der SPD-Bundestagsfraktion an.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein