Moin Mathias, wie stehst du zur Abschaffung des Paragraphen 218 und zu einer grundlegenden Reform des deutschen Tanssexuellengesetzes, das von der SPD im Mai abgelehnt wurde?
Liebe Sina,
vielen Dank für Deine Frage.
Ich bin der Meinung, dass wir Regeln für den Schwangerschaftsabbruch brauchen, aber Schwangerschaftskonflikte definitiv nicht ins Strafrecht gehören. Ich trete dafür ein, dass wir in der nächsten Legislaturperiode zu einer Regelung kommen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in den Mittelpunkt stellt. Wir Sozialdemokrat*innen möchten daher darüber hinaus den Paragraph 219 a abschaffen. Grundsätzlich gilt: Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Unterstützung, Zugang zu Informationen und eine gute, wohnortnahe, medizinische Versorgung. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürfen nicht kriminalisiert werden.
Das Transsexuellengesetz sollte aus meiner Sicht in seiner bestehenden Form schlicht abgeschafft werden. Die SPD setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, hier völlig neue Regelungen zu finden. Eine Reform macht meiner Ansicht nach nur Sinn, wenn dabei das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung die Grundlagen sind. Beides war mit unseren Koalitionspartnern CDU und CSU in dieser Legislaturperiode aber leider nicht zu machen.
Die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen enthielten wichtige Forderungen, die zum großen Teil auch in unseren Entwürfen stehen. Unsere Justizministerin und unsere Familienministerin hatten die entsprechenden konkreten gesetzliche Regelungen entworfen, die allesamt von der Union blockiert worden sind. Das zeigt ganz deutlich: Mit einer Regierungsmehrheit ohne CDU/CSU nach der Bundestagswahl können wir gemeinsam eine gute gesetzliche Grundlage schaffen, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein