Frage an Mathias Stein von Heike B. bezüglich Verkehr
Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie eine wichtige Problematik ansprechen.
Die geplante Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) steht derzeit noch ganz am Anfang. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es lediglich ein Eckpunktepapier aus dem Bundesverkehrsministerium, über das wir im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vor kurzem auch bereits kontrovers diskutiert haben. Noch befindet sich also kein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung.
Ohne eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden innovative, plattformbasierte Beförderungsmöglichkeiten in Deutschland nicht möglich sein. Als Verkehrspolitiker der SPD stehe ich aber zusammen mit meinen Kolleg*innen der AG Verkehr und digitale Infrastruktur fest an der Seite der Taxi-Branche, uns liegt viel an dem Erhalt dieses Gewerbes. Bei den parlamentarischen Beratungen zu der Gesetzesnovelle wird es darum gehen, zwischen diesen beiden Interessengruppen einen Ausgleich zu finden. Ich darf dazu auch auf die Positionierung des zuständigen Berichterstatters der SPD-Bundestagsfraktion, Herrn Detlef Müller, verweisen, der die Novelle des PBefG für unsere Fraktion federführend bearbeiten wird: https://www.spd-mueller.de/gute-daseinsvorsorge-auch-beim-verkehr-der-zukunft-taxis-schuetzen/
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein