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Mathias Stein
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Frage von Joachim S. •

Frage an Mathias Stein von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Patente der Handelsschifffahrt

Sehr geehrte Herr Stein,

für die Luftfahrt wurde in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) festgestellt:
- gehobener Dienst: EU-Lizenz Berufspilot
- höherer Dienst: EU-Lizenz Verkehrsflieger

Als Laie entnehme ich dem Internet, dass die Pilotenausbildung vom "Fußgänger" zum Piloten ca. 18 Monate dauert, und nun dem gehobenen Dienst zugeordnet wird. Dies soll möglich sein, da es angeblich im Luftfahrtbereich keinen geeigneten HS-Abschluss Bachelor gibt.

Im gleichen Bundesministerium für Verkehr wird für die bundeseigene Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geregelt:
- mittlerer Dienst: Nautisches Patent (SgNautiker)
- gehobener Dienst. ausgefahrenes HS- Bachelor Patent
- höhere Dienst: Keine Möglichkeit

Die "ausgefahrenen" Patente zum Kapitän erfordern- über den Schulabschluss hinaus- eine zwei bis dreijährige Fahrtzeit als Wachoffizier. Damit ist das Patent Kapitän ebenfalls außerschulische eine außerschulische Qualifikation,

Bitte erklären Sie mir die Bevorzugung der Luftfahrt -Pilot bzw. die Diskriminierung des Bereiches der Seeschifffahrt im Bereich des Bundes.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank , dass Sie auf diese Ungerechtigkeit hinweisen.
Die Ungleichbehandlung muss beseitigt werden. Gern mache ich mich dafür stark. Auch wenn es nicht leicht wird.
Der Bereich Schifffahrt wird in dem CSU-geführten Ministerium sträflich vernachlässigt, dieses muss sich ändern.

Mathias Stein

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