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SPD
• 02.08.2024

Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

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SPD
• 08.07.2024

Da es sich beim "Post-Vac-Syndrom" nicht um eine medizinisch definierte Bezeichnung einer Erkrankung handelt, die keiner eindeutigen Falldefinition unterliegt, ist die Zuordnung von Forschungsprojekten zudem sehr schwierig

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