Sehr geehrter Herr Sieg,
gerne verweise ich auf meine Antwort an Sie vom 16.07.2007 sowie auf meine Antwort an Herrn Wirtz von heute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
Sehr geehrter Herr Sieg,
gerne verweise ich auf meine Antwort an Sie vom 16.07.2007 sowie auf meine Antwort an Herrn Wirtz von heute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann
(...) Ich zitiere aus dem Urteil: „Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 ersetzt worden ist“ (Bundessozialgericht; Urteil vom 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R). Ich bin der Ansicht, dass die Hartz-Gesetze im Kern nicht dem Grundgesetz widersprechen, sonst hätte ich sicherlich im Bundestag dagegen gestimmt. Auch der Bundespräsident hat diese Gesetze nach eingehender formaler und inhaltlicher Prüfung unterschrieben. (...)
(...) Der Gesetzgeber kann Privatversicherungen nicht zwingen, Verträge mit Kunden unabhängig vom jeweils individuellen Risiko abzuschließen. Dies wäre ein gravierender Eingriff in die Privatautonomie. Nun ist es so, dass – wie Sie richtig schreiben – für viele Schwerbehinderte bereits der bloße Abschluss von Arbeitsunfähigkeitsversicherungen (nicht nur eine höhere Riskoprämie) ein Problem ist. (...)
(...) Sicherlich gibt es dort wie in allen Berufen Angestellte, die mit höherer Motivation arbeiten als andere. Bei mehreren Besuchen bei der Arge in Stade hatte ich jedoch stets einen positiven Eindruck von der Motivation und dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (...)
(...) Die Große Koalition hat den Begriff „offener Standard“ also mitnichten umdefiniert oder gemäß den Interessen einiger Großkonzerne zurecht gebogen. Auch werden durch die gewählte Formulierung weder offene Standards geschlossen, noch gibt es ein vorgeschriebenes Lizenzmodell. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochenen unterhaltsrechtlichen Regelungen, nach denen in Deutschland angeblich eine Kontrollmöglichkeit der geleisteten Unterhaltszahlungen bestanden haben soll, sind nicht bekannt. Die Rechtslage in der Schweiz ist demgegenüber etwas anders gelagert, jedoch mit dem deutschen Unterhaltsrecht nicht ohne weiteres vergleichbar. (...)