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Martina Krogmann
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Frage von Bodo S. •

Frage an Martina Krogmann von Bodo S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Krogmann,

in Ihrer Antwortmail (Stichwort Bürgergeld) vom 18.04.07 schrieben Sie, daß die Auswirkungen auf den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft bisher noch nicht abzuschätzen sind.

Als langjähriger Arbeitsloser mit Kontakten zu Betroffenen kann ich Ihnen sagen, daß dies jetzt schon der Fall ist. Der soziale Frieden ist schon zerstört, und einen nicht unerheblichen Anteil daran tragen die Hartz-Gesetze.

Ich weiß nicht, ob Sie sich im Internet (oder noch besser, bei den Betroffenen) über die unterschiedlichen Initiativen der Arbeitssuchenden informiert haben, wenn nicht, dann wäre das sehr zu empfehlen. Es gärt und brodelt in diesem Land, eigentlich verwundert es mich als Selbstbetroffenen und über das Thema informierten, daß nicht schon mehr geschehen ist.

Nun, niemand sollte nachher sagen, er hätte von alldem nichts gewußt.

Meine Fragen:

Was tun Sie und die CDU gegen die massiven Grundgesetzverletzungen (bitte im Internet recherchieren, falls nicht bewußt) der Hartz-Gesetze und den sich abzeichnenden (verständlichen) konkreten Widerstand bei den Betroffenen?

Ist Ihnen bewußt, wie die Willkür der Arge-MitarbeiterInnen und ihr nicht seltener Machtmissbrauch jegliche Motivation lähmt, den Frust auf diesen Staat schürt und die Lebensfreude radikal reduziert?

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Sieg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sieg,

vorab: selbstverständlich sind mir zahlreiche Initiativen Arbeitssuchender bekannt.

Zu Ihren konkreten Fragen: Das Bundessozialgericht hat mit Bezug auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe am 23. November 2006 entschieden, dass die Hartz-Gesetze nicht verfassungswidrig sind. Einige Ausführungsbestimmungen basierend auf den Hartz-Gesetzen wurden jedoch durchaus für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, so zum Beispiel die Berücksichtigung des Einkommens von Stiefeltern bei der Berechnung von Leistungsansprüchen. Urteile dieser Art beziehen sich jedoch immer auf Einzelfälle und widersprechen nicht grundsätzlich den Hartz-Gesetzen.

Unabhängig von diesen richterlichen Entscheidungen hat auch das Parlament als Gesetzgeber Probleme erkannt und reagiert. Am 1. August 2006 trat der erste Teil des „Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ in Kraft, das zahlreiche Änderungen brachte. Unter anderem wurde auch der Stiefkinderunterhalt neu geregelt. Was Ihre Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Argen angeht, so kann ich Ihre pauschale Kritik nicht teilen. Sicherlich gibt es dort wie in allen Berufen Angestellte, die mit höherer Motivation arbeiten als andere. Bei mehreren Besuchen bei der Arge in Stade hatte ich jedoch stets einen positiven Eindruck von der Motivation und dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann