Frage an Martina Krogmann von Uwe S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Krogmann,
ich bin schwerbehinderter Arbeitnehmer und versuche seit Jahren verzweifelt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung meiner Familie und meines kreditfinanzierten Hauses zu bekommen. Wie viele andere schwerbehinderte Arbeitnehmer habe auch ich auf das neue Gleichstellungsgesetz gehofft, da ich im Widerspruch der Werbung der Versicherer (unverzichtbar) und der faktischen Ablehnung schwerbehinderter Antragsteller eine Rechtsbeugung sehe. Wird das Gleichstellungsgesetz gemäß dem Gesetzestext bezüglich dieses Auschlusses in Ihrem Sinne richtig interpretiert?
Sehr geehrter Herr Schneider,
was die grundsätzliche Problematik angeht, so muss ich Ihnen leider bestätigen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz privaten Versicherungen vom Grundsatz her zugesteht, im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr eine Behinderung zum Anlass für eine Ungleichbehandlung zu nehmen, „wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.“ Eine Risikokalkulation gehört zur Geschäftsgrundlage eines privaten Unternehmens und ist deshalb natürlich legitim. Der Gesetzgeber kann Privatversicherungen nicht zwingen, Verträge mit Kunden unabhängig vom jeweils individuellen Risiko abzuschließen. Dies wäre ein gravierender Eingriff in die Privatautonomie. Nun ist es so, dass – wie Sie richtig schreiben – für viele Schwerbehinderte bereits der bloße Abschluss von Arbeitsunfähigkeitsversicherungen (nicht nur eine höhere Riskoprämie) ein Problem ist. Die Versicherer berufen sich dabei darauf, dass nicht ausreichend Daten zur Verfügung stünden, um für schwerbehinderte Menschen eine Risikoberechnung für die Versicherung durchzuführen. An diesem Punkt kommt derzeit etwas Bewegung in die Sache. Der Behindertenbeauftragte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes (D.A.D.V.), Wasilios Katsioulis, hat beim Europäischen Parlament eine Petition zu dieser Frage eingebracht, die derzeit beraten wird. Unter anderem weist er darauf hin, dass durchaus ausreichend Daten vorhanden wären, um das Versicherungsrisiko von Schwerbehinderten zu berechnen, nämlich bei der Rentenversicherung Bund.
Der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mein Kollege Hubert Hüppe MdB, steht in engem Kontakt mit Herrn Katsioulis. Ich habe Herrn Hüppe gebeten, mich über den Fortgang der Beratungen des Petitionsausschusses in Brüssel zu informieren. Gerne werde ich Sie dann meinerseits auf dem Laufenden halten.
Ich bedauere, Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine positive Antwort geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann