(...) Lediglich für die sogenannten kleinen Eckkneipen wird eine Ausnahme gewährt. Wie bisher schon müssen diese Raucherkneipen von außen als solche erkenntlich sein, so dass jeder Besucher und jede Besucherin vor dem Betreten einer Kneipe weiß, ob dort geraucht wird. (...)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich beantworte Ihre Frage gerne, auch wenn Sie nicht aus Hamburg kommen!
(...) bei dem beschlossenen Passivraucherschutzgesetz handelt es sich nicht um ein Gesetz, das monokausal die Belange der Beschäftigten in der Gastronomie regeln soll. Dieses Gesetz hat den Zweck, die nichtrauchenden Besucherinnen und Besucher vor dem Passivrauchen zu schützen. (...)
(...) Wenn Menschen ihren Feierabend in einer Raucherkneipe verbringen möchten, sollen sie dies tun dürfen. Das geht mich als Politiker nichts an! (...)
(...) Wir haben in der letzten Woche unsere Änderungen zum Passivraucherschutzgesetz in Form eines interfraktionellen Kompromisses in der Bürgerschaft verabschiedet. Hierbei haben wir an der Ausnahmeregelung für die kleinen Eckkneipen festgehalten. (...)
(...) Die vermeintlich einfache Alternative - das totale Rauchverbot - ist auch kein Selbstgänger - im Gegenteil. Das totale Rauchverbot würde ohne angemessene Übergangsfristen zu dramatischen Härten insbesondere für die Eckkneipen führen. (...)