Frage an Martin Schäfer von Britta S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer,
aus dem Hamburger Abendblatt musste ich eben Folgendes zur Aufehbung des Rauchverbotes in Gaststätten entnehmen: "Die SPD wendet sich mit ihrem Gesetzentwurf gegen die eigene Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), die sich Ende Februar für ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten ausgesprochen hatte. „Beim Gesundheitsschutz kann es keinen Kompromiss (...) geben“, sagte sie damals in der Hamburgischen Bürgerschaft."
Ich finde Ihre Gesundheitssenatorin hat vollkommen Recht mit Ihrer Meinung und kann Ihre Entscheidung zu teilweisen Aufhebung nicht verstehen und bedaure dieses. Sie fallen somit nicht nur Ihrer eignen Gesundheitssenatorin, sondern auch einem Großteil der Hamburger in den Rücken. In Bayern hat ein Volksentscheid die Meinung des Volkes gezeigt. Es wird meiner Einschätzung nach zu 90%, bei einer Kippung des Verbotes Ihrerseits, zu einem Volksbegehren/Volksentscheid zu diesem Thema kommen.
Meine Fragen an Sie:
- Weshalb stimmen Sie der Meinung Ihrer eigenen Gesundheitssenatorin nicht zu?
- Werden Sie das Volk freiwillig in die Entscheidung einbinden oder ein Volksentscheid/Volksbegehren herausfordern?
Viele Grüße
Britta Schierhagen
Sehr geehrte Frau Schierhagen,
viele Dank für Ihre Anfrage.
Bei dem nun vorgelegten Nichtraucherschutzgesetz war es uns wichtig, einen Vorschlag zu erarbeiten, der in möglichst breitem Konsens eine Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung mit einer weiteren Verschärfung des Passivraucherschutzgesetzes vorsieht. Jenseits von Maximallösungen haben wir mit dieser, alle Belange berücksichtigende Lösung, meines Erachtens einen guten Weg gefunden.
Die vermeintlich einfache Alternative - das totale Rauchverbot - ist auch kein Selbstgänger - im Gegenteil. Das totale Rauchverbot würde ohne angemessene Übergangsfristen zu dramatischen Härten insbesondere für die Eckkneipen führen. Lange Übergangsfristen, mit denen man diese Härten hätte abfedern können, wären wiederum, so das Ergebnis der juristischen Prüfungen, rechtlich angreifbar gewesen. In dieser Abwägung haben wir uns für den anderen vermittelnden Weg entschieden. Die deutlich höheren Anforderungen an die Raucherräume sichern einen effektiven Nichtraucherschutz, sind sachlich gut begründet und damit rechtssicher. Nach dem langen Hin und Her war die Rechtssicherheit ein wichtiges Leitmotiv bei der Suche nach einer Lösung.
Wir werden zu diesem Thema das Volk nicht befragen, das dürften wir auch gar nicht. Ein Volksentscheid ist nach heutiger Rechtslage in Hamburg eine aus dem Volk heraus initiierte Initiative.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schäfer
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft