Frage an Martin Schäfer von Ralf G. bezüglich Gesundheit
Moin,
mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf eine vorherige Frage zum Thema Rauchverbot gelesen:
Zitat:
"Die vermeintlich einfache Alternative - das totale Rauchverbot - ist auch kein Selbstgänger - im Gegenteil. Das totale Rauchverbot würde ohne angemessene Übergangsfristen zu dramatischen Härten insbesondere für die Eckkneipen führen."
Angesichts dieser Antwort frage ich Sie:
Wie wichtig ist Ihnen als Gesundheitspolitiker (!) im Gegensatz dazu die Gesundheit der Mitarbeiter, die in den dann wieder eingeführten "abgetrennten" Raucherräumen in Restaurants bedienen und daher durch Passivrauchen geschädigt werden?
Wenn ich Sie richtig verstehe ist Ihnen in der Abwägung das ökonomische Überleben einiger Eckkneipen wichtiger als die körperliche Unversehrtheit des Bedienpersonals? Pointiert gesagt: Lieber Atemwegserkrankungen, Herzinfarkt und Krebs als Kneipen-sterben?
In einem Zeitungsinterview haben Sie beim Hinweis auf das Personal sogar geantwortet, dass solch eine Regelung in der Kompetenz des Bundes liege.
Ist Ihnen klar, dass Sie es gleichwohl in der Hand haben, mit einem kompletten Rauchverbot in Hamburg alle - in der Mehrheit übrpgens weiblichen - Bediensteten in der Gatronomie zu schützen?
Warum tun Sie dies nicht und setzen sich stattdessen für die ökonomischen Interessen von Kneipenbesitzern ein?
Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen den Vorrang der Gesundheit gegenüber wirtschaftlichen Interessen ausdrücklich hervorgehoben.
Freue mich auf Ihre Antwort.
Viele Grüße
Ralf Gödde
Sehr geehrter Herr Gödde,
bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Ich wollte jedoch noch den Landesparteitag abwarten, da sich hier letztlich der Kurs für die Änderungen des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes entschieden hat. Ein absolutes Rauchverbot wird nur kommen, wenn unser interfraktioneller Kompromiss, der Ausnahmen erlaubt, scheitern sollte. Davon gehe ich allerdings nicht aus!
Wie Sie wissen bin ich gegen ein absolutes Rauchverbot, da ich es nicht als die Aufgabe der Politik ansehe, in die Freizeitgestaltung aller Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Wenn Menschen ihren Feierabend in einer Raucherkneipe verbringen möchten, sollen sie dies tun dürfen. Das geht mich als Politiker nichts an! Aber auch wenn ich gegen ein absolutes Rauchverbot bin, ist mir als Gesundheitspolitiker natürlich die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger wichtig. Deshalb will ich auch, dass es gewährleistet ist, dass Menschen, die nicht mit Rauch in Kontakt kommen wollen, vor diesem geschützt werden. Aus diesem Grund erlauben unsere Änderungsvorschläge für das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz auch nur Ausnahmen unter sehr strengen Auflagen.
Sie fragen nach den Angestellten in den sogenannten kleinen Eckkneipen, in denen das Rauchen erlaubt sein soll, und meinen, ich würde ihre Gesundheit zugunsten ökonomischer Interessen aufs Spiel setzen. Bei unserem Gesetzesentwurf geht es mir bei Weitem nicht nur um die ökonomischen Interessen der Kneipenbetreiber, sondern um die Gesundheit der Menschen und die Frage, was die Aufgabe der Politik ist. Gleichwohl spielen aber natürlich auch die (ökonomischen) Belange von Gastronomiebetreibern und ihren Angestellten eine Rolle.
Der Arbeitsschutz ist tatsächlich eine Angelegenheit der Bundesgesetzgebung. Wir wollen, dass nicht nur Bedienstete der Gastronomie vor dem Passivrauchen geschützt werden, sondern auch, dass über die Arbeitsstättenverordnung ein umfassender Schutz für alle Angestellten gewährleistet wird. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der LINKEN (DRS 20/4327) auf der heutigen Bürgerschaftssitzung zustimmen und versuchen, über eine Bundesratsinitiative Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schäfer