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Frage von Freise E. •

Frage an Martin Schäfer von Freise E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer,

einmal abgesehen von der sehr sonderbaren Logik, warum Sie nicht zum Schutz der Angestellten Möglichkeiten auf Landesebene ergriffen haben, die Ihnen durchaus offen gestanden hätten und Sie sich jetzt lediglich nicht mehr nachvollziehbar heraus reden, würde mich auch noch interessieren,
wie Sie denn den von Ihnen eben geforderten "Schutz der Besucherinnen und Besucher" in der getränkegeprägten Gastronomie gewährleisten wollen, wenn dort nachweislich in weit über 50% immer noch geraucht wird? Wie können Sie als Gesundheitspolitiker damit leben?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Thema rechtlich und politisch zu Ende ist. Warum muss die Politik erst drei Gesetze in den Sand setzen, um das einzusehen?
Welche Erfolgsaussichten soll diese (alibi?)-Bundesratsinitiative bei der derzeitigen Bundesregierung haben? Wann und mit Hilfe welcher Länder soll sie gestartet werden?

Freundliche Grüße
E. Freise

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freise,

den Schutz von Besucherinnen und Besuchern von gastronomischen Betrieben vorm ungewollten Passivrauchen stellen wir sicher, indem wir das Rauchen verboten haben. Durch die Änderungen des Passivraucherschutzgesetzes erlauben wir den Gastronomen aber, Raucherräume unter sehr strengen Auflagen einzurichten, falls sie dieses wünschen.

Lediglich für die sogenannten kleinen Eckkneipen wird eine Ausnahme gewährt. Wie bisher schon müssen diese Raucherkneipen von außen als solche erkenntlich sein, so dass jeder Besucher und jede Besucherin vor dem Betreten einer Kneipe weiß, ob dort geraucht wird. Dann können die Menschen selber entscheiden, ob sie diese Kneipe betreten wollen oder nicht. Hiermit kann ich als Gesundheitspolitiker gut leben. Es geht mir nämlich einerseits darum, dass Menschen, die nicht mit Rauch in Kontakt kommen wollen, dies auch nicht müssen. Andererseits bin ich aber der Ansicht, dass die Politik nicht alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens regeln sollte. Wenn erwachsene Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit in eine Raucherkneipe gehen wollen, dann sollen sie das auch tun dürfen. Wenn sie das nicht wollen, so steht es ihnen frei, in eine andere Kneipe zu gehen!

Wir haben die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Rauchergesetzgebung genau gelesen und uns mit unseren Änderungen an diesen orientiert. Deshalb bin ich auch der festen Überzeugung, dass das HmbPSCHG mit seinen verabschiedeten Änderungen verfassungskonform ist!
Wir unterstützen den Antrag der LINKEN (DRS 20/4327), Bedienstete der Gastronomie vor dem Passivrauchen zu schützen, denn wir wollen, dass über die Arbeitsstättenverordnung ein umfassender Schutz für alle Angestellten gewährleistet wird. Welchen Erfolg diese Bundesratsinitiative haben wird, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schäfer