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Martin Schäfer
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Frage von Eike M. •

Frage an Martin Schäfer von Eike M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schäfer,

Ihre Ansichten zum Rauchverbot irritieren mich ebenfalls. Sie vergleichen das Rauchen mit dem Autofahren und erklären indirekt, dass in beiden Fällen die gemeine Gefahr und die Folgekosten für die Gesellschaft hinzunehmen seien, weil sie nicht darauf verzichten kann.

1. Sind Sie nicht der Ansicht, dass das Mobilitätsbedürfnis der heutigen Gesellschaft deutlich schwerer wiegt, als der Anspruch nicht nur privat, sondern auch in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen einen speziellen Genuss zu suchen oder seiner Sucht nachzugehen?

2. Wie kann es angehen, dass im HVV der Alkoholkonsum verboten wurde, weil Betrunkene als Belästigung empfunden werden (ganz abgesehen davon, dass dabei der Ansatzpunkt fehlerhaft gewählt wurde, da nicht das betrunkene U-Bahn-Fahren, sondern der Alkoholkonsum als solcher verboten wurde; im Straßenverkehr ist ja auch nur das betrunkene Fahren und nicht das Trinken selbst verboten), aber das Rauchen in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen, obwohl dies entschieden mehr als nur eine Belästigung ist, nicht mit der vermutlich einzigen, verfassungsmäßigen Möglichkeit, dem konsequenten Verbot angegangen wird?

Im übrigen erliegen Sie einem Irrtum, wenn Sie stets nur an kleine Eck-Kneipen mit rauchender Stammkundschaft denken, in denen das Rauchen erlaubt bleiben soll. Unter eine solche Ausnahme fallen auch fast ausnahmslos sämtliche Kneipen des Hamburger Kiezes. Ein rauchfreies Ausgehen ist in Hamburg derzeit praktisch nicht möglich.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matthes,

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst so spät antworte.

Wir haben in der letzten Woche unsere Änderungen zum Passivraucherschutzgesetz in Form eines interfraktionellen Kompromisses in der Bürgerschaft verabschiedet. Hierbei haben wir an der Ausnahmeregelung für die kleinen Eckkneipen festgehalten. Bei der Definition kleiner Eckkneipen haben wir auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück gegriffen, welche kleine Eckkneipen als Kneipen mit einer Fläche unter 75 m² definieren. Mit unseren Änderungsvorschlägen haben wir uns auch darüber hinaus an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Passivraucherschutz gehalten, weshalb ich keinen Zweifel an der Verfassungskonformität des nun geänderten Gesetzes habe.

Bei dem Verweis auf die Gefährlichkeit des Autofahrens ging es mir nicht um die Gleichsetzung von Autofahren und Rauchen, jedoch um den Hinweis, dass das Leben vielerlei unterschiedliche Gefahren birgt. Manchen Gefahren kann man durch eine entsprechende Lebensführung aus dem Weg gehen, andere bringt das Leben einfach mit sich. Was das Rauchen betrifft und die Erlaubnis, dass in Eckkneipen weiterhin geraucht werden darf, so kann ich Ihnen sagen, dass in Zukunft Raucherkneipen als eben solche ausgewiesen werden sollen. Dadurch weiß dann jeder und jede bereits vor dem Betreten einer Kneipe, worauf er oder sie sich einlassen würde.

Die Tatsache, dass es in Zukunft Kneipen geben wird, in denen geraucht wird und welche, in denen das Rauchen verboten ist (es ggf. aber einen Raucherraum gibt, der hohen Anforderungen gerecht werden muss), sehe ich nicht als Problem an. Ich denke, dass diese Einschränkungen der eigenen Freizeitgestaltung vertretbar sind.

Sie sprechen das Alkoholkonsumverbot in den Zügen und Bahnhöfen des HVV an. Zum einen ging es hierbei nicht vorrangig um Belästigung durch den Alkoholkonsum, sondern um die Sicherheit der Fahrgäste. Zum anderen besitzt der HVV - auch wenn er ein Öffentliches Unternehmen ist - wie auch die privaten Betreiber und Betreiberinnen von Gastrotomien ein Hausrecht in seinen Zügen und Bahnhöfen und kann hier darüber entscheiden, ob geraucht, getrunken oder Eintritt genommen werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schäfer