
(...) Bisher war es gängige Praxis im Bundestag, dass externe Besucher, insbesondere Interessenvertreter, nur durch farblich gesonderte Besucherausweis für jeden sichtbar den Bundestag betreten durften. Durch die Veröffentlichung des Deutschen Bundestages wurde ein weiteres Zeichen der Transparenz gesetzt, um zu zeigen, welche Interessengruppen, Verbände und Unternehmen, den Bundestag betreten dürfen. Eine Liste der zugangsberechtigten Interessenvertreter finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste. (...)