Frage an Martin Pätzold von Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pätzold,
was ist Ihre Haltung zur Sperrklinkenklausel im Rahmen von TTIP, CETA und TiSA?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Oktober 2015 bezüglich der „Ratchet“ (Sperrklinken)-Klausel im Rahmen von europäischen Handelsabkommen. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion setzt sich allgemein für ein solches Abkommen ein, da diese zahlreiche positive Effekte auf die Beschäftigung sowie das reale Einkommen als Auswirkung hervorbringen.
Ein solches Abkommen kann allerdings lediglich durch den Abbau bestimmter Handelsbarrieren umgesetzt werden. Grundsätzlich bewirkt eine „Ratchet“ (Sperrklinken)-Klausel, dass ein Land, das ein Handelshemmnis, welches es nach dem Inkrafttreten eines Handelsabkommens abschafft, zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder einführen kann. Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie die Wasserversorgung oder das Bildungswesen, werden allerdings sowohl in TTIP als auch in TiSA und CETA ausdrücklich von dieser Klausel ausgenommen. Denn EU-Handelsabkommen enthalten grundsätzlich Schutzklauseln, die die Daseinsvorsorge schützen. Dies wurde bereits im Rahmen aller (geplanten) Handelsabkommen der EU umgesetzt. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Rückfragen unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Pätzold