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Martin Modschiedler
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Frage von Yvette S. •

Welche Pläne haben Sie, um gerechte Parkplatzpreise für Autos zu erheben, welche die 1,5fache Parkplatzgröße im öffentlichen Raum und in Tiefgaragen nutzen?

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Sehr geehrte Frau S.,


Zunächst vielen Dank für Ihre Frage. Die Staffelung von Parkgebühren nach Fahrzeuggröße ist mit vielen Fragen verbunden und auch rechtlich gesehen nicht unproblematisch.


Sollen diese Regelungen für alle, nur für Anwohner oder speziell für Touristen gelten? Was bedeutet das für Handwerker und Berufspendler? Wenn die Regelung nicht nur für Anwohner gilt, wie gewährleiste ich dann die Einhaltung und Überwachung? Was ist mit Familien mit mehreren Kindern, die ebenfalls auf größere Fahrzeuge angewiesen sind?


Hinzu kommen rechtliche Aspekte. Im Fall der Stadt Freiburg hat das Bundesverwaltungsgericht ermäßigte Gebühren für Bewohner, die bestimmte Sozialleistungen erhalten oder eine Behinderung haben, für unwirksam erklärt. Die Stadt hatte die Anwohnerparkgebühren gestaffelt nach der Länge des Fahrzeugs erhöht. Hier stellt sich also auch die Frage einer belastbaren Rechtsgrundlage für derartige Regelungen.


Grundsätzlich ist es so, dass Entscheidungen über eine Anpassung von Parkgebühren ein kommunales Thema sind und damit dem zuständigen Stadtrat obliegen.


Ungeachtet dessen ist es glaube ich in unser aller Interesse, die Innenstädte soweit möglich vom Autoverkehr zu entlasten. Ich denke hierbei zum Beispiel an Park & Ride Plätze und einen effizienten und gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr.
 

Mit freundlichen Grüßen 
Martin Modschiedler

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