(...) Vorstellungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, die darauf abzielen, nunmehr alle übrigen Kassen für Versäumnisse einzelner Kassen in Mithaftung zu nehmen, stoßen auf erheblichen Widerstand derjenigen Kassen, die entweder nur wenige oder keine DO-Angestellten beschäftigten oder bereits Pensionsrückstellungen gebildet haben. Zudem fordern die Länder inklusive Bayerns, zum Start des Gesundheitsfonds aus der Haftung freigestellt zu werden, ihr Argument: Ab dem Zeitpunkt der bundeseinheitlichen Beitragsfestlegung haben sie als Aufsichtbehörde keinerlei Einfluss mehr auf die Finanzausstattung der Krankenkassen. (...)