Frage an Marlene Mortler von Hans-Heinrich C. bezüglich Gesundheit
Meldung in der Welt vom 14.04.2008 :
"Wenn die Krankenkasse pleite geht, zahlt künftig der Versicherte . Beabsichtigte Änderung des Insolvenzrechtes von Ulla Schmidt als Reaktion (d.h. wohl Entgegenkommen) auf die zentrale Streitfrage mit den Ländern."
Laut dieser Meldung wollen sich die Länder (einschließlich Bayern) zu Lasten der Versicherten aus der Verantwortung ziehen nachdem vorher jahrelang Versicherungsbeiträge in andere Länder transferiert worden sind. Ist das die neue Zielrichtung der CSU in Bayern ? Was ist an dieser Meldung richtig ?
Mit freundlichem Gruß
H H .Cölle
Sehr geehrter Herr Cölle,
nach den Bestimmungen der Gesundheitsreform sollen gesetzliche Krankenkassen in vollem Umfang dem Insolvenzrecht unterliegen. Um die Insolvenzfähigkeit herstellen zu können, muss bis zum Jahresende ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates neue Haftungsträger bestimmen. Dies gilt zum einen für den Zeitpunkt, den dem die Länder aus ihrer Haftung für diejenigen Krankenkassen zu entlassen sind, die ihrer Aufsicht unterstehen. Und dies gilt zum zweiten für die Frage, wer im Insolvenzfall überhaupt haften soll.
Ein Sonderproblem stellen dabei diejenigen Kassen dar, die es versäumt haben, für ihre beamtenrechtsähnlich Beschäftigten (DO-Angestellte) Pensionsrückstellungen zu bilden. Betroffen von dem Problem der Pensionslasten sind vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Insgesamt geht es um Rückstellungen i. H. von 8 bis 10 Mrd. Euro! Zugleich haben sich in den vergangenen Jahren gerade AOKen erheblich verschuldet. Diese Schulden müssen bis Ende 2008 getilgt sein, damit alle Kassen mit bundesweit gleichen Wettbewerbsbedingungen in den Gesundheitsfonds starten können. Während der Schuldenabbau so gut wie bewältigt ist, stellt sich die Situation bei den Pensionsrückstellungen noch höchst unterschiedlich dar.
Vorstellungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, die darauf abzielen, nunmehr alle übrigen Kassen für Versäumnisse einzelner Kassen in Mithaftung zu nehmen, stoßen auf erheblichen Widerstand derjenigen Kassen, die entweder nur wenige oder keine DO-Angestellten beschäftigten oder bereits Pensionsrückstellungen gebildet haben. Zudem fordern die Länder inklusive Bayerns, zum Start des Gesundheitsfonds aus der Haftung freigestellt zu werden, ihr Argument: Ab dem Zeitpunkt der bundeseinheitlichen Beitragsfestlegung haben sie als Aufsichtbehörde keinerlei Einfluss mehr auf die Finanzausstattung der Krankenkassen. In der Insolvenzfrage liegt also noch erheblicher Zündstoff. Nach meiner persönlichen Einschätzung ist das entsprechende Gesetz längst nicht vom Eis.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB