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Frage von Michael S. •

Frage an Marlene Mortler von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Mortler,

an Sie, als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages, möchte ich folgendes Anliegen herantragen:

Eine Initiative aus 42 Verbraucherschutzorganisationen aus 12 EU-Ländern (von deutscher Seite sind hier offensichtlich leider keine Gruppierungen involviert) fordert ein Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

Laut der Studie der britischen Universität Southampton aus dem Jahr 2007 gibt es einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Verzehr von Lebensmitteln mit Azofarbstoffen - so erläutert die
EUROPÄISCHE VERBRAUCHERORGANISATION BEUC.

( Quelle: www.beuc.eu )

Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA - die Unabhängigkeit dieser Behörde von der Industrie wurde schon mehrfach angezweifelt (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19518/1.html) - hat diese Studie beurteilt und kam zum Schluss " dass diese Studie begrenzte Belege dafür lieferte, dass die untersuchten Gemische von Zusatzstoffen eine geringfügige Auswirkung auf die Aktivität und Aufmerksamkeit einiger Kinder hatten" (EFSA-Pressemitteilung vom 14.03.2008)

http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_1178694645855.htm

"Begrenzte Belege" und "geringfügige Auswirkungen" sind meiner Meinung nach keine Legitimation zum Nichtstun - zumal Studien aus den USA und aus Japan diese Azofarbstoffe ebenso kritisch beurteilen.

Auch im Lexikon des Verbraucherschutzministeriums wird unter dem Stichwort "Azofarbstoffe" darauf hingewiesen, dass viele dieser aus Erdöl hergestellten Farbstoffe unter Verdacht stehen "Allergien und Pseudoallergien auszulösen, sowie am hyperkinetischen Syndrom (Zappelphillip) beteiligt zu sein".

Wie kann es sein, dass die Verwendung von Azofarbstoffen in Tierfutter verboten ist, diese "Zusatzstoffe" aber in Obstkonserven, Limonade, Margarine usw. enthalten sein dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schropp,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Forderung der EU-Verbraucherverbände nach einem Verbot der Verwendung von Azo-Farbstoffen in Lebensmitteln.

Die britische Food Standards Agency (FSA) hat am 6. September 2007 die Ergebnisse einer in ihrem Auftrag von der Universität Southampton durchgeführten Studie zum Thema " Zusammenhang zwischen dem Verzehr von künstlichen Farbstoffen und Hyperaktivität und Konzentrationsmangel bei Kindern" veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Studie deuteten darauf hin, dass sich bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe (die Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129 und der Konservierungsstoff Natriumbenzoat E 211) auf das Verhalten hyperaktiver Kinder möglicherweise nachteilig auswirken.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Studienergebnisse im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bewertet und eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Das BfR kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Studie Hinweise auf eine möglichen Zusammenhang zwischen der Aufnahme bestimmter Lebensmittel-Zusatzstoffe (bestimmter künstlicher Farbstoffe bei gleichzeitiger Anwesenheit des Konservierungsstoffes Natriumbenzoat) und einer erhöhten Hyperaktivität bei Kindern gebe. Einen eindeutigen Beweis für einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen der Zusatzstoffaufnahme und den beobachteten Effekten liefere die Studie jedoch nicht.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat auf Bitte der Europäischen Kommission die brititsche Studie ebenfalls bewertet. Sie ist in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2008 zu demselben Ergebnis gekommen wie das BfR.

Nach informellen Kontakten mit der EU-Kommission prüft diese zur Zeit, wie weiter vorzugehen ist. Es wird erwartet, dass sie hierzu in Kürze mit den Mitgliedstaaten in Kontakt treten wird.

Die in Rede stehenden Farbstoffe werden derzeit ohnehin im Rahmen der Reevaluation der Sicherheit von Lebensmittel-Farbstoffen von der EFSA gesundheitlich neu bewertet.

Eventuelle Maßnahmen sollten aus meiner Sicht auf EU-Ebene diskutiert und wenn notwendig getroffen werden, da die Zulassung der betroffenen Lebensmittel-Zusatzstoffe gemeinschaftsrechtlich geregelt ist. Ein nationlaer Alleingang würde der Sache nicht dienen, da Lebensmittel, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen sind nach Deutschland exportiert werden dürfen.

Nach Auswertung der Studie durch das BfR ist das BMELV insofern tätig geworden, als dass die Länder und die betroffenen Verbände über die Studienergebnisse und die Stellungnahme des BfR unterrichtet und die Wirtschaft auf ihre Sorgfaltspflicht in diesem Bereich aufmerksam gemacht wurden.

Die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen, also auch Farbstoffen, ist im Zutatenverzeichnis anzugeben, somit haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, auf den Verzehr entsprechender Lebensmittel zu verzichten, wenn sie eine Aufnahme der betreffenden Stoffe meiden möchten. Im Rahmen der Risikokommunikation hat das BfR eine entsprechende Information auf seiner Website veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB