(...) Das seit der Saison 2012 geltende generelle Rauchverbot auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt soll insbesondere dem Schutz von Kindern dienen. Denn vor allem bei Familien sind die Ausflugsschiffe besonders beliebt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni 2013. (...)
(...) Statistiken zeigen, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Ländern, in denen eine gesetzliche Regelung für einen „Bildungsurlaub“ der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht, nicht höher ist als in Ländern ohne entsprechende gesetzliche Regelung. (...)
(...) Eine Verlagerung von Flügen bzw. die von Ihnen vorgeschlagene Aufteilung des Luftverkehrs auf mehrere bayerische Flughäfen „per Anordnung“ gilt hingegen als nicht erfolgversprechend: Das Angebot von Flügen von und zu einzelnen Destinationen ist Ergebnis der unternehmerischen Entscheidung der Airlines. Diese richten Verbindungen - nach eigenen strategischen und wirtschaftlichen Überlegungen - vorzugsweise dort ein, wo sie am meisten Nachfrage erwarten können. (...)