
(...) Dennoch denke ich, dass sie in bestimmten Fällen zur Aufklärung von Verbrechen sinnvoll sein kann. (...) Für mich ist vorrangig, dass die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden können. (...) Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. (...)