Frage an Markus Paschke von Heinz O. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Paschke,
ich danke Ihnen, das Sie auf meine Fragen reagiert haben.
Zu meinem Bedauern finde ich jedoch keine Stellungnahme zu dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgericht der direkte Auswirkungen auf Sanktionen und das "Fordern" hat, denn dieses widerspricht Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG der verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss." (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120). Wie können Sie so etwas ignorieren?
Auch die unnötigen Kosten die dieser Gemeinschaft zusätzlich auferlegt werden, ohne einen Nutzen zu bringen und wohl lediglich dem Machterhalt einiger Abgeordneter dienen sollen, werden einfach übergangen. Das gesamte SGB II ist handwerklich in jeder Beziehung als gescheitert anzusehen, (allein im Mai 2014 200.000 Widersprüche!), so dass sich auch hieraus die Frage ergibt: Warum noch länger an etwas herumbasteln, was sich in weiten Bereichen als verfassungswidrig zeigt und dem auch die wissenschaftlichen Studien (u.a. Uni Jena) ein Versagen bescheinigen?
Sehr geehrter Herr Onasch,
wir werden das SGB II überarbeiten. Meinen Standpunkt habe ich in meiner Rede vom 06.06.2014 im Deutschen Bundestag klar formuliert: „[…]bei der Ausgestaltung der Sanktionen besteht Handlungsbedarf: Miete und Heizung dürfen nach meiner Auffassung nicht gekürzt werden. […] Ich finde, wir sollten weniger verwalten sondern mehr unterstützen und fördern. […] Wir brauchen mehr Klarheit und Verständlichkeit in den Regeln zum SGB II. […] Ich stelle also fest: die Sanktionspraxis bedarf einer gründlichen und nachhaltigen Überprüfung. Ich sage bewusst Überprüfung.“ Abschaffung fordern ist einfach, aber dann müssen wir auch sagen, welche Alternative wir wollen. Die alte Regelung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat meines Erachtens wesentlich mehr Probleme und Ungerechtigkeiten mit sich gebracht. Ich bin überzeugt: Unsere überarbeiteten Regeln werden die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Zusammenhang mit dem SGB II berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Paschke