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CDU
• 13.06.2017

(...) Die Infrastrukturgesellschaft soll die bislang durch die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zur Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. (...)

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