Portrait von Markus Grübel
Markus Grübel
CDU
100 %
11 / 11 Fragen beantwortet
Frage von Ralf R. •

Frage an Markus Grübel von Ralf R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Grübel,

meine Frage wäre: setzen Sie sich dafür ein, daß für die neue Legislaturperiode Bürgerentscheide für wichtige Themen
herangezogen werden.Warum werden wir Bürger nicht öfters gefragt.In der Schweiz geht es doch auch.Ich denke die Politikverdrossenheit würde mit solch einer Entscheidung
deutlich verbessert werden.

Schöne Grüße Ralf Richter

Portrait von Markus Grübel
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Richter,

Sie fragen, ob ich mich zurzeit dafür einsetze, dass in der kommenden Legislaturperiode die Bürger - im Sinne einer direkten Demokratie - mehr über Bürgerentscheide an der Politik beteiligt werden. Zurzeit stimmt das Volk in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel nach vier Jahren über die Politik unseres Landes ab. Jeder volljährige Bürger kann mit seiner Stimme für eine bestimmte Politik seine Unterstützung ausdrücken. Auch wer nicht zur Wahl geht, stärkt dadurch die Abstimmung derer, die sich für eine bestimmte Politik entscheiden. Während der Wahlperiode haben die Menschen in unserem Land auf Bundesebene nur indirekte Möglichkeiten, sich an der Politik zu beteiligen: Er (oder sie) kann, beispielsweise so wie Sie das getan haben, sich an seinen lokalen Bundestagsabgeordneten wenden und ihn fragen oder davon überzeugen, sich für ein bestimmtes Anliegen einzusetzen. Insgesamt ist der Einfluss der öffentlichen Meinung, so wie er über die Medien transportiert wird, von erheblicher Bedeutung: ich halte es für kaum denkbar, dass wichtige Entscheidungen gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, § 21, ist das Verfahren von Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene geregelt. Lediglich bei einer Neugliederung der Bundesländer ist eine bundesweite, beziehungsweise auf die betroffenen Regionen begrenzter Volksentscheid vorgesehen. In anderen Ländern, Sie sprechen die Schweiz an, ist ein Volksentscheid das Mittel der Wahl um über verschiedene politische Fragen eine Entscheidung zu treffen. Auch in Deutschland haben wir Erfahrungen mit Volksentscheiden. In der Verfassung der Weimarer Republik waren ebenfalls Volksentscheide vorgesehen. Die Nationalsozialisten haben ebenfalls Plebiszite genutzt, um bereits vollzogene Maßnahmen zu rechtfertigen. Dies ist sicher heute ein Grund für unser "gefühltes Unbehagen" gegen bundesweite Volksentscheide. Die durchaus unterschiedlichen Erfahrungen, die wir heute auf kommunaler Ebene sammeln, sind meiner Ansicht nach ein vorsichtiges Herantasten an mehr direkte Demokratie. Ich denke, dass unsere Geschichte diese Vorsicht durchaus rechtfertigt. Und ich gebe zu bedenken, dass durch Volksabstimmungen die Bedeutung der Wahlen relativ sinkt: wer meint, dass er bei wichtigen Dingen erneut gefragt wird, der macht sich nicht die Mühe, zur Wahl zu gehen. Sicherlich gilt aber auch das von Ihnen vorgebrachte Argument, dass sich durch mehr direkte Demokratie auch mehr Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern wecken ließe. Wichtig ist aus meiner Sicht auf jeden Fall der ständige Austausch zwischen den Volksvertretern und den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade Bundestagsabgeordnete sind ganz bewusst in der sitzungsfreien Zeit in ihrem Wahlkreis präsent, um den direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern aufrecht zu erhalten. Dieser direkte Draht ist aus meiner Sicht von besonderer Bedeutung für die Arbeit von uns Abgeordneten: nämlich das Volk zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Grübel
Markus Grübel
CDU