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Markus Grübel
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Frage von Hans-Georg D. •

Frage an Markus Grübel von Hans-Georg D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grübel,

Sie als Bundestagsabgeordneter der CDU müssen auch das mit verantworten, was die Gesundheitsministerin entscheidet. Der Beschluss, einen einheitlichen Satz von 15,5% Krankenkassenbeitrag für alle Kassen einzuführen, ist der Anfang einer Sozialisierung im Gesundheitswesen und führt zu einer staatlichen Einheitskrankenkasse. Wie in der Wirtschaft findet nun auch durch die Regierung eine Abschaffung der Marktwirtschaft im Gesundheitswesen statt und wo dies hinführt möchte ich gern von Ihnen wissen. Und was unternehmen Sie, dass Rentner, die nun an allen Entscheidungen fast immer die Dummen sind und keine finanziellen Ausgleiche bekommen, nicht weiter geschröpft werden? Welche Begründung haben Sie, Werte, die bisher die CDU vertrat, einfach zu opfern, statt zukunftsfähige große Lösungen zu finden. Die derzeitige Finanz- und Wirtschafts-Situation lässt eine Vorschau für den "Normalbürger" schwierig zu. Da sollten die Entscheidungen der Verantwortlichen in Politik, wenn schon in der Wirtschaft dies nicht möglich ist, dem Volk nach vollziehbar sein. Ich bin auf Ihre Antwort gespannt. Hans-Georg Drosihn

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Sehr geehrter Herr Drosihn,

vielen Dank für Ihre Mail zum einheitlichen Krankenkassenbeitrag.

In einem Solidarsystem wie der gesetzlichen Krankenversicherung ist es richtig und gerecht, wenn für gleiche Leistungsansprüche zunächst auch ein gleicher Beitragssatz bezahlt wird. Es gibt derzeit 217 Krankenkassen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Beitragssätzen. Die Versicherten besuchen aber das gleiche Krankenhaus oder den gleichen Arzt. Dies wird künftig über einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz finanziert. Mit ihm gilt in Zukunft in Ost, West, Nord oder Süd: Gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung – wie auch in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung.

Der Wettbewerb wird durch einen einheitlichen Beitragssatz nicht eingeschränkt, denn die Krankenkassen können vom einheitlichen Beitragssatz abweichen. Gut wirtschaftende Kassen werden ihren Kunden Geld zurückzahlen. Krankenkassen, deren Manager sich nicht anstrengen, können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser ist sozial begrenzt. Die Versicherten werden sich ihre Kassen genau ansehen: Welche Kasse bietet eine gute Versorgung? Welche Kasse bietet guten Service für Versicherte und Patienten? Welche schafft das ohne Zusatzbeitrag, welche nicht? Und wer kann Prämien auszahlen? Das bringt viel mehr Wettbewerb als heute. Umfragen der Kassen selbst belegen, dass die Menschen die Kassen viel stärker als Fürsprecher der Patienten haben wollen, zum Beispiel, wenn es um zeitnahe Termine beim Facharzt geht. Darum geht es.

Nun zu den Auswirkungen des einheitlichen Krankenkassenbeitrags für die Rentner: zunächst muss festgehalten werden, dass rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag zahlen, weil sie Mitglied in einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen, die z.B. in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu.

Etwa 56% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einer gesetzlichen Rente von etwa 1.100 Euro zum Beispiel wären das 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen z.B. auch die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind. Bei rund 30% aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1% und 0,5%, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Gut 13% aller Rentner sind bei Kassen, die für das Mitglied zwischen 0,5% und 0,95% teurer werden (5,50 Euro bis 10,45 Euro im Monat).

Es muss ferner festgehalten werden, dass die der Anhebung des Beitragssatzes zugrundeliegende Steigerung der Kosten der medizinischen Versorgung ohne den Fonds mit seinem einheitlichen Beitrag und der fairen Verteilung der Mittel zu einer sehr ungleichen Belastungsverteilung geführt hätte. Die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen, während die "Internetkassen", die fast nur junge und gesunde versichern, mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen wären. Die Beiträge wären noch weiter auseinandergegangen. Der unfaire Wettbewerb hätte sich weiter verschärft.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Markus Grübel MdB

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