Frage an Markus Grübel von Bastian H. bezüglich Gesundheit
Vorausgesetzt morgen gäbe es eine Bundestagsabstimmung zur Cannabisproblematik, deren Ergebnis eine Streichung von Cannabis aus dem BtmG zur Folge hätte.
Wie sähe in diesem Fall Ihre Entscheidung aus, würden Sie für oder gegen solch eine Maßnahme stimmen und was bitte wären Ihre Entscheidungskriterien dabei?
Sehr geehrter Herr Hauptstein,
vielen Dank für Ihre email vom 28. August 2005 zur Cannabisproblematik.
Die Union hält konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Dies hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche, denn der Gruppendruck für Drogenkonsum würde erhöht und somit die Schwächsten am stärksten gefährdet.
Die Bekämpfung von Drogen darf sich aber nicht nur auf die illegalen und so genannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol und Tabak sowie gegen das stets als "weiche" Droge bezeichnete Cannabis. Die gesellschaftliche Bewertung entwickelt sich hier konträr: Während der Tabak- und Alkoholkonsum immer restriktiveren Handhabungen unterliegt (Ausweitung der Nichtraucherzonen, Sondersteuern auf Alkopops) wird Cannabiskonsum stärker als früher toleriert. Doch Cannabis ist und bleibt eine der Einstiegsdrogen und die Droge Nummer eins in Europa. Auf diesem Feld müssen wir gegensteuern, damit wir in Zukunft kein neues Drogenbehandlungsproblem haben. Drogenprävention ist die effektivste Drogenbehandlung, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst aufkommen lässt und das drogenfreie Leben als Zielsetzung hat.
Gegen eine medizinische Verwendung von Substanzen, die eigentlich unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist jedoch nichts Grundsätzliches einzuwenden. Sowohl bestehende internationale Abkommen zu Suchtstoffen als auch das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sehen diese Ausnahme, im Fall des BtMG mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, vor.
Soweit Cannabis-Produkte das für Medikamente übliche Zulassungsverfahren durchlaufen haben, gibt es gegen die Abgabe als standardisiertes Präparat mit pharmakologisch exakt definierten Inhaltsstoffen keine Einwände. In der Schmerztherapie wird schließlich mit wesentlich stärkeren Wirkstoffen gearbeitet. Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nachgewiesen sein. Dies ist bei ungeprüften Cannabis-Zubereitungen aber nicht der Fall. Der genaue Wirkstoffgehalt sowie Art und Umfang schädlicher Beimengungen ist nicht geklärt.
Über eine Zulassung entscheidet nach fachlichen Kriterien das unabhängige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nicht die jeweilige politische Mehrheit. Die Arzneimittelsicherheit darf auch weiterhin keiner politischen Einflussnahme unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Markus Grübel MdB