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Markus Grübel
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Frage von Peter H. •

Frage an Markus Grübel von Peter H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Grübel,
langsam aber sicher komme ich mir als mündiger Bürger durch unsere gewählten Volksvertreter verschaukelt vor. Sie bedienen sich wie es ihnen gerade passt. 16 Prozent Diätenerhöhung von Dezember 2007 bis Februar 2010. Das ist eine satte Gehaltserhöhung.
Gleichzeitig wird der Bürger durch Abgeltungssteuer und „Phantasiegesetzte“ Freibetrag für Ehrenamtliche, geschröpft wo es nur geht, und hintergangen.
Für mich stellt sich hier die Frage wie Sie sich als mein Bundestagsabgeordneter sich
a) bei dieser Abstimmung verhalten haben und
b) mit welcher Begründung haben Sie der Diätenerhöhung zugestimmt.
Auf Ihre Antrwort bin sehr gespannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Hagenmüller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hagenmüller,

Ihre Anfrage und der Ärger über die neuerliche Erhöhung der Abgeordnetendiäten verstehe ich. Ich selbst habe erste am Dienstag von der von den Fraktionsvorständen vereinbarten Erhöhung erfahren.

Auf Ihre Fragen:

a) Ich habe in der Fraktionssitzung weder für noch gegen die Erhöhung gestimmt.

b) Diese Frage lässt sich nicht beantworten. Da die Voraussetzung nicht vorliegt. Aber eine Begründung kann ich Ihnen geben: Im Abgeordnetengesetz § 11 steht, dass sich die Abgeordnetenentschädigung nach den Bezügen eines einfachen Bundesrichters R 6 und eines Bürgermeisters einer mittelgroßen Gemeinde B 6 richtet. Um dieses Niveau wieder zu erreichen wurden im November 2007 Diätenerhöhungen beschlossen. Nun steigen die Tarife im öffentlichen Dienst und damit auch die Bezugsgröße. Rechnerisch ist daher die Erhöhung auf das in § 11 genannte Niveau schlüssig. Im Zusammenhang mit anderen Entwicklungen z.B. der Erhöhung der Rente um 1,1 % ist die Erhöhung aber nicht zu vermitteln. Ich hätte daher für das Jahr 2009 keine erneute Erhöhung vorgenommen, da für dieses Jahr bereits ein Beschluss im Nov. 2007 besteht. Die Anhebung auf das im AbgG genannte Niveau hätte ich dann 2010 ff. vorgenommen und für das Jahr 2009 auf die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst verzichtet.

An den höheren Gehältern einfacher Bundesrichter und von Bürgermeistern nimmt niemand Anstoß, es verlangt auch niemand, dass sie Teile ihres Gehalts an gemeinnützige Einrichtungen spenden. Das Problem ist, dass der Bundestag sich sein Gehalt selbst festsetzen muss - nicht darf - , dies gebietet die Verfassung. Wir stehen daher bei jeder Erhöhung in der Kritik. Da das Gesetz die vereinbarte Tariferhöhung im öffentlichen Dienst und die Diätenerhöhung enthält, gehe ich heute davon aus, dass ich in der 2./3. Lesung dem Gesetz zustimmen werde und daher anders als in der Fraktionssitzung abstimme.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zu einem persönlichen Gespräch bereit.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Markus Grübel MdB

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