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Frage von Johannes S. •

Frage an Markus Grübel von Johannes S. bezüglich Wirtschaft

Was ist ihre Meinung zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und warum wurde dieser immer noch nicht legislativ Umgesetzt?
Vor allem, da Frau Merkel im September 2015 für globale menschwürdige Arbeitsbedingung pledierte.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Dezember zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte.

Deutsche Unternehmen tragen durch ihr wirtschaftliches Engagement, ihre Investitionen und Knowhow-Transfer zu nachhaltigem Wachstum und höherer Beschäftigung in Entwicklungs- und Schwellenländern bei. Sie zeigen, auch im internationalen Vergleich, einen hohen Grad an unternehmerischer Verantwortung. Vielfach ist zu beobachten, dass sie sich sehr hohen Arbeits- und Umweltstandards verpflichtet fühlen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, im Inland wie im Ausland, in besonderer Weise Rechnung tragen.

Nichtsdestotrotz waren die Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte, mit dem die freiwillige Einhaltung dieser Standards überprüft werden sollte, nicht zufriedenstellend. 7.300 größere deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollten zeigen, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Von den rund 2.250 in der zweiten Fragerunde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen gültige Antworten zurückgemeldet. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, wenn Freiwilligkeit nicht funktionieren sollte.

Allerdings sollten entsprechende Maßnahmen mit Augenmaß getroffen werden, um übermäßigen und unnötigen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen spielt zudem die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine große Rolle, damit das Engagement dieser Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht gefährdet wird. Dies bedeutet auch, rasch eine europäische Lösung anzustreben, damit deutsche Unternehmen, auch im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie, gegenüber europäischen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden.

Ob eine eventuelle Haftung deutscher Unternehmen für unabhängige Dritte wirklich verhältnismäßig ist, wird im derzeit laufenden Gesetzgebungsprozess geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB

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