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Markus Grübel
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Frage von Erich S. •

Frage an Markus Grübel von Erich S. bezüglich Finanzen

wie denken Sie über die jetzt aufgeflammte Erhöhung der Parteienfinanzierung? Ich finde diese Selbstbedienungsmentalität skandalös!
Warum muß sich eine "Demokratische Partei" überhaupt durch Steuergelder am Leben erhalten (lassen). Warum wird in den Parteien nicht einmal darüber nachgedacht, daß die "Politiker" und nicht die Allgemeinheit von den Parteien in höchstem Maße profitieren? Müßten nicht die Politiker ihre Partei - sprich ihre Einkommensbasis - finanziell mehr unterstützen?
Und zuguterletzt, was für (fast) jeden Privatmann, sicher aber für die allermeisten Rentner, oberstes Gesetz ist, nämlich: sparen?

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Sehr geehrter Herr Saam,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Parteienfinanzierung vom 20. August 2007.

Die ganze Debatte wurde von der designierten SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks ohne Not angestoßen. Wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, wird es keine Anhebung der staatlichen Zuschüsse an die Parteien in der von Frau Hendricks vorgeschlagenen Höhe von 20 Mio. Euro, von 133 Mio. Euro auf 153 Mio.Euro, geben. Dies wäre meines Erachtens den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Richtig ist aber auch, dass es für die Parteien seit 5 Jahren keine Anpassung entsprechend der Preissteigerungen gegeben hat. Daher ist eine Anhebung sicherlich geboten, aber nicht in der jetzt in den Medien diskutierten Höhe. Zudem gibt es noch keine konkrete Vereinbarung über den Umfang der Erhöhung der staatlichen Zuschüsse. Grundsätzliche Änderungen an der geltenden Parteienfinanzierung sind nicht vorgesehen. Bei den laufenden Gesprächen der Fraktionen im Bundestag geht es lediglich um eine Anpassung der absoluten Obergrenze bei den Zuschüssen von derzeit 133 Mio. Euro an die Inflationsrate.

Zum System der Parteienfinanzierung möchte ich Folgendes anmerken:

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Ziel der deutschen Gesetzgebung ist es, den Parteien es auch wirtschaftlich zu ermöglichen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden; Partei- und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben.

Bei den im Deutschen Bundestag bis 2002 vertretenen sechs Parteien machten im Rechnungsjahr 2001 durchschnittlich die Beiträge ca. 43 %, die öffentlichen Zuschüsse ca. 31%, die Spenden ca. 18 % und die sonstigen Einnahmen ca. 8 % der gesamten Einnahmen aus.

Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.

Aufgrund des Parteiengesetzes erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel. Maßgebend für deren Höhe ist ihre "Verwurzelung in der Gesellschaft", gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Höhe der durch sie eingeworbenen Spenden.

Höhe der Finanzierung: Insgesamt maximal ausgezahlt werden dürfen jährlich 133 Millionen Euro, jede Partei erhält maximal denselben Betrag, den sie aus den anderen Quellen erhalten hat. Die Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt: 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.

0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Um am System der staatlichen Parteienteilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5% der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0% der gültigen Stimmen erhalten haben.

Im übrigen spende ich, wie ein Großteil aller Abgeordneten, einen nicht unbeträchtlichen Betrag monatlich an meine Partei.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB

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