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Markus Grübel
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Frage von Waldemar F. •

Frage an Markus Grübel von Waldemar F. bezüglich Soziale Sicherung

Werter Herr Grübel!

Nur eine kurze Frage.
Habe ich als Hartz IV Empfänger Anspruch auf die SED Opferrente?
Eine Nachricht per E-Mail reicht mir.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen-Waldemar Fink

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fink,

vielen Dank für Ihre email zum Thema SED-Opferrente.

Die große Koalition hat auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion am 13.06.2007 die Einführung der SED-Opferpension beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2007 dem Gesetz zugestimmt. In Kraft tritt das Gesetz erst mit Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der Termin der Veröffentlichung ist noch nicht bekannt.

Anspruch auf Erhalt der „Opferpension“ in Höhe von 250 Euro haben auf dem Gebiet der ehemaligen DDR politisch Verfolgte, die rechtsstaatswidrig eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Die Höhe der „Opferpension“ ist vom monatlichen Einkommen des betroffenen Haftopfers abhängig. Es kommt dabei nur auf das Einkommen des Antragstellers an. Das persönliche Einkommen von Ehegatten bzw. Lebensgefährten/innen der Haftopfer wird nicht angerechnet. Die Einkommensgrenzen werden entsprechend § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelt und errechnen sich aus dem Eckregelsatz nach § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Die Eckregelsätze werden jährlich jeweils zum 01.07. des laufenden Jahres in Anlehnung an den aktuellen Rentenwert angepasst. Der aktuelle Eckregelsatz beträgt 347 Euro.
Die Einkommensgrenze liegt:
• bei Alleinstehenden derzeit 1.041 Euro monatlich
• bei Verheirateten oder in Partnerschaft Lebenden 1.388 Euro monatlich,
wobei das Einkommen des Ehegatten/Partners unberücksichtigt bleibt.

Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert z. B. Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit, Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Nicht zum Einkommen gehören Einnahmen aus Sozialhilfeleistungen (sprich auch Hartz IV), der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.

Grundvoraussetzung für den Erhalt der „Opferpension“ ist zunächst das Inkrafttreten des Gesetzes, das heißt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wann dies der Fall ist, kann derzeit nicht genau gesagt werden.

Die „Opferpension“ wird sodann monatlich im Voraus gezahlt, beginnend mit dem auf
die Antragstellung folgenden Monat.

Es empfiehlt sich, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, schon jetzt einen Antrag auf eine besondere Zuwendung „Opferpension“ formlos zu stellen, um den Anspruch rechtzeitig zu sichern. Der Antrag sollte den Namen, Geburtsdatum und die Adresse enthalten und eine kurze Antragstellung. Für die Beantragung der „Opferpension“ besteht keine Frist. Der Antrag kann daher auch später bei Erfüllen der Einkommensvoraussetzung (z.B. Erreichen des Rentenalters) gestellt werden.

Voraussetzung für die Antragstellung ist jedoch das Vorliegen einer Rehabilitierungsentscheidung eines deutschen Gerichtes oder einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes. Zu diesen Entscheidungen gehören auch Rehabilitierungs- und Kassationsentscheidungen nach dem DDRRehabilitierungsrecht, die in der Zeit von Anfang 1990 bis zum Inkrafttreten des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ergangen sind. Achtung: In den Fällen, in denen bisher keine strafrechtliche Rehabilitierungsentscheidung eines deutschen Gerichtes erfolgte, muss diese spätestens bis zum 31.12.2011 beantragt werden, um einen Antrag auf Gewährung der „Opferpension“ stellen zu können.

Da sie aus Augsburg kommen, müssen sie den Antrag auf Gewährung der „Opferpension“ beim Ausgleichsamt Schwaben in Augsburg (Tel.: 0821/ 327-01) stellen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Markus Grübel MdB

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