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Markus Grübel
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Frage von Eugen K. •

Frage an Markus Grübel von Eugen K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Grübel,

im Koaliationsvertrag steht auf Seite 94
"Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt"

Dazu meine Fragen:
- Ist aktuell die "Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte" zur Zeit gefährdet?
- Wieso sollen die Sozialschwachen (Arbeitnehmer im Bereich "Zeitungsaustragen") Nachteile in Ihrer Rentenvorsorge erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
E. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Februar 2018, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Die von Ihnen genannte Absenkung der Rentenbeiträge der Arbeitgeber bis 2022 ist bei vielen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auf Unmut gestoßen. Sowohl die Arbeitnehmergruppe (CDA) als auch der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU haben sich gegen diese Regelung ausgesprochen und stellen sich gegen eine Privilegierung der Zeitungsverleger gegenüber anderen Branchen, die sich ebenfalls dem Wandel der Digitalisierung stellen müssen.

Sie sehen, bei diesem Thema besteht noch Diskussions- und Handlungsbedarf, dem viele meiner Fraktionskollegen und ich nachgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB

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