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Markus Grübel
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Frage von Daniel B. •

Frage an Markus Grübel von Daniel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grübel,

Wie stehen sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung bzw. Mindestspeicherfrist?

Wenn sie für die Vorratsdatenspeicherung sind, welche Vorteile erhoffen sie sich durch diese? Gibt es Studien die den nutzen eines Solchen Verfahrens belegen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bittner,

vielen Dank für Ihre Anfrage am 28 April 2015.

Es ist Aufgabe des Staats nicht nur die Freiheit, sondern auch die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion versucht beide Aspekte miteinander zu verbinden und befürwortet eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Verbindungsdaten. Vorratsdatenspeicherung stellt einen erfolgsversprechenden Ansatz zum Schutz und Ermittlung vor schwierigen Rechtsverletzungen dar. Hier geht es vor allem um die Bekämpfung von terroristischen Straftaten und Kriminalität wie Mord oder Vergewaltigung.

Telekommunikationsdaten sind vor allem dann wichtig, wenn das Internet als Tatmittel genutzt wird um terroristische Netzwerke aufzubauen und Kriminalität zu organisieren. Hier stellt diese Art der Ermittlung oft die einzige Möglichkeit für die Namhaftmachung von Mitgliedern dar. Auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kinderpornographie ist die aufgezeichnete IP-Adresse der beste und einzige Ansatz zur Ermittlung.

Anbei eine statistische Datenerhebung des Bundeskriminalamts, welche die Notwendigkeit der Datenspeicherung und die Problematik der Mindestspeicherfristen darstellt.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/01/mindesspeicherfrist_studie_bka.html?nn=366856

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Grübel MdB

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